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Hans-Jürgen Sieber
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Für Klebstoffe als Stand-Alone-Produkte liegen keine generellen Leistungsbeschreibungen vor und somit darf keine generell gültige CE-Kennzeichnung ausgestellt werden! Klebstoffe, welche mit der CE-Kennzeichnung zu versehen sind ergeben sich aus den jeweils für die Anwendungsbereiche geltenden Vorschriften und Normen, die eine Leistungsbeschreibung beinhalten.
Einige Beispiele bei denen Klebstoffe/Dichtstoffe mit der CE-Kennzeichnung versehen werden müssen:
o Teil 1: Fugendichtstoffe für Fassadenelemente
o Teil 2: Fugenstoffe für Verglasungen
o Teil 3: Dichtstoffe für Fugen im Sanitärbereich
o Teil 4: Dichtstoffe für Fußgängerwege
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