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Unsere Berater sind gerne für Sie da
Hans-Jürgen Sieber
Tel.: +49 (0) 2773/815-274 - Email
ab dem 24. August 2023 Schulungsnachweis erforderlich
Unsere COSMO® PU-Klebstoffe verfügen über einzigartige Eigenschaften und sind somit auch in Zukunft bei vielen Klebeanwendungen unabdingbar.
Am 4. August 2020 wurde die neue REACH Beschränkungsregelung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Ziel der Beschränkung ist, möglicherweise durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern. Hierzu sind Sicherheitsschulungen erforderlich.
Unsere COSMO® PU-Klebstoffe beinhalten Diisocyanate und sind somit von dieser Regelung betroffen.
Wir unterstützen gerne bei der Auswahl der für Sie und Ihre Anwendung passenden Schulungsmodule.
Nach durchgeführter Onlineschulung müssen sie eine Multiple-Choice Prüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie automatisch ein Zertifikat welches personenbezogen und 5 Jahre gültig ist. Dieses Zertifikat kann ausgedruckt werden, ist aber auch komfortabel im Onlineportal oder über einen QR-Code verfügbar.
Es steht Ihnen frei selbst Schulungsinhalte für Ihr Unternehmen und Ihre Kunden zu erstellen. Die einzige Vorgabe ist, dass diese mit den Bestimmungen der EU-Verordnung 2020/1149 konform sein müssen. Es bietet sich daher an, sich an den Guidelines der ISOPA und ALIPA zu orientieren. Diese bilden auch Sicherheitsbeauftragte zu Trainern aus. Sollte dieses Thema interessant für Sie sein, sprechen sie uns an.
Verfügbar ist die Schulung in Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Bulgarisch, Tschechisch, Dänisch, Estnisch, Finnisch, Griechisch, Ungarisch, Litauisch, Polnisch, Portugisisch, Slovakisch, Slovenisch und Schwedisch. Die restlichen europäischen Sprachen folgen im Laufe des Jahres. Der aktuelle Zeitplan kann hier entnommen werden. Safe use of Diisocyanates - News (safeusediisocyanates.eu)
Diese Art der Online-Schulung wird explizit in der EU-Verordnung 2020/1149 als Möglichkeit genannt. Dies wurde wegen des hohen Multiplikationseffekts von Onlineschulungen bewusst so gestaltet. Die EU-Verordnung 2020/1149 definiert die Mindestanforderungen für Schulungsinhalte. Ob darüber hinaus schärfere Regelungen gelten, ist Ländersache. Das gilt auch für die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung. Dies ist Aufgabe der jeweiligen Landesbehörden. Uns ist aktuell kein Fall bekannt, bei welchem eine Landesbehörde diese Art von Schulungen als nicht zulässig oder nicht ausreichend eingestuft hat. Sollte dieser Fall dennoch eintreten, informieren wir Sie proaktiv und unterstützen bei der Umsetzung von Alternativen.
Wenn Sie selbst nicht mit dem Klebstoff arbeiten (z.B. in Ihrer Anwendungstechnik) müssen Sie und Ihre Mitarbeiter keinen Schulungsnachweis erbringen. Sie sind als Lieferant aber verpflichtet Ihren Kunden die notwendigen Informationen bezüglich des Beschränkungsverfahrens und der geforderten Sicherheitsschulungen zur Verfügung zu stellen. Gerne können Sie auf unsere Informationen und auch unseren Schulungsgutscheine zurückgreifen, um Ihre Kunden zu informieren und ein Schulungsangebot zu unterbreiten. Gerne stehen wir Ihnen darüber hinaus beratend zur Verfügung.
Diisocyanat-Anwendungen sind sicher, vorausgesetzt die relevanten Arbeitsschutz- und Risikomanagementmaßnahmen werden eingehalten. Die im Rahmen dieser EU-Verordnung geforderten Schulungsmaßnahmen sollen genau dies untermauern. So wird unsachgemäßer Umgang und damit die Gefahr einer Sensibilisierung erfolgreich vermieden.
Monomere sind die Grundbausteine aus denen PU-Produkte erzeugt werden. Diese sind als kleine Moleküle flüchtig und können eingeatmet werden. Die längeren Ketten der ausreagierten PU-Produkte sind deutlich schwerer. Im ausreagierten Zustand sind PU-Produkte daher nicht flüchtig. Von ihnen geht keine Gefahr aus. Bei der Formulierung von Klebstoffen kann ein kleiner Anteil der eingesetzten Monomere unreagiert im fertigen Klebstoff vorliegen.
Der Beschränkungseintrag umfasst alle Stoffe mit der generellen Strukturformel O=C=N-R-N=C=O, wobei R eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit beliebiger Länge sein kann. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Diisocyanate, wäre eine solche Liste nicht zweckmäßg. Unter echa.europa.eu/documents/10162/66913681-1e1d-85ac-2314-997ed0a673c9 finden Sie einige Beispiele für diese Stoffgruppe.
Nein, Sie müssen lediglich sicherstellen, dass allen gewerblichen und industriellen Kunden die notwendigen Informationen über die Anforderungen der Sicherheitsschulung bereitgestellt werden. Eine Sicherstellung, dass der Kunde oder Verwender diese Informationen gelesen hat und die Schulungen auch durchgeführt hat ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die Verwendung durch private Endverbraucher ist vor einigen Jahren durch eine separate REACH-Beschränkung geregelt worden. Die EU-Verordnung 2020/1149 findet hier keine Anwendung.
Die Beschränkung verfolgt das Ziel, unsichere Verwendungen zu vermeiden, aber nicht die Verfügbarkeit der entsprechenden Produkte zu reduzieren. Aufgrund der einzigartigen Eigenschaften von Weiss PU-Klebstoffen gerade was Festigkeit und Härte angeht, werden diese weiterhin einen wichtigen Teil des Produktportfolios ausmachen.
Die Verbände der europäischen Isocyanathersteller bieten auf ihrer Webseite Informationen über Diisocyanate und deren sichere Handhabung an.
www.safeusediisocyanates.eu
Dort finden Sie auch weitere Informationen zu REACH, zum Beschränkungsverfahren EU-Verordnung 2020/1149 und zu den dadurch notwendigen Sicherheitsschulungen.
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Hans-Jürgen Sieber
Tel.: +49 (0) 2773/815-274 - Email